Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) basiert auf der Psychoanalyse von Siegmund Freud und C.G. Jung. In der TP gehen wir davon aus, dass unbewusste Konflikte aus Kindheit und Jugend im aktuellen Geschehen durch Auslöser wieder auftreten und dadurch Symptome hervorgerufen werden. Im Verlauf der TP decken wir diese unbewussten oder verdrängten Anteile in der therapeutischen Beziehung auf, um sie zu verstehen und damit begreifbarer zu machen. Hierdurch wird die Symptomatik in der Regel deutlich verringert.
In meinem psychotherapeutischen Vorgehen benutze ich unterschiedliche Elemente aus verschiedenen psychotherapeutischen Richtungen, um hierdurch den Prozess der tiefenpsychologischen Aufarbeitung der zugrundeliegenden Problematiken zu beschleunigen. Dies sind Elemente z.B. aus der systemischen Therapie, der Gestalttherapie und der Verhaltenstherapie.
Das Therapiesetting
Im Therapiesetting sitzen Sie mir schräg gegenüber. Dies lässt den Blicken Raum, umherzuschweifen, ohne zwingend den Therapeuten anzuschauen. Ich bin darauf bedacht, eine möglichst gemütliche Atmosphäre in meiner Praxis herzustellen. Therapie ist anstrengend genug, da sollte man nicht noch auf einem harten Holzstuhl sitzen, oder sich anderweitig durch äußere Einflüsse unwohl fühlen.
Der Ablauf einer Einzeltherapie
Nach 3-6 Sitzungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde von 25-50 Minuten Länge mache ich in der Regel zwischen 2 und 4 probatorische Sitzungen von jeweils 50 Minuten. Die probatorischen Sitzungen und die psychotherapeutischen Sprechstunden dienen zum Kennenlernen, zur Indikationsstellung, zur Diagnostik und Anamneseerhebung sowie zur Erarbeitung der Biographie. Danach wird der erste Antrag auf Kurzzeittherapie (KZT I) gestellt. Die KZT I umfasst insgesamt 12 Therapiesitzungen. Weitere 12 Sitzungen werden danach mit der Kurzzeittherapie II (KZT II) beantragt. Der folgende Schritt beinhaltet insgesamt 36 weitere Sitzungen der Langzeittherapie (LZT). Diese kann nur nach einem Gutachterverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antrag an die Krankenkasse wird dabei ein von mit erstellter Bericht chiffriert an einen Gutachter geschickt, der anhand dieses Berichts die weitere Therapie empfiehlt. Die höchste Anzahl an Sitzungen in der Einzeltherapie beträgt 100. DIe Sitzungen dauern grundsetzlich 50 Minuten und werden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus abgehalten.
Der Ablauf einer Gruppentherapie
Bei der Gruppentherapie gibt es ebenfalls 3-6 25-50minütige Einzelsitzungen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Danach beginnt die Phase der Gruppentherapeutischen Grundversorgung mit insgesamt 4 Sitzungen á 100 Minuten. Ihr schließt sich die Probatorik an. In der Probatorik gibt es insgesamt bis zu 4 Sitzungen, eine dieser Sitzungen muss im Einzelsetting durchgeführt werden. Hier schließt sich dann die Kurzzeittherapie mit insgesamt 24 Sitzungen an. Die höchste Anzahl an Sitzungen in der Gruppentherapie beträgt 80. Auch hier werden die Sitzungen, die 100 minuten dauern, im wöchentlichen Rhythmus abgehalten.